Datenschutzgrundverordnung - DSGVO 2018

Mit 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und die Erfüllung der DSGVO ist gesetzliche Pflicht.

Wesentliche Pflichten

zur Erfüllung der DSGVO für Unternehmen und andere Organisationen
(auszugsweise)

  1. Nachweis (=Dokumentation)
  2. Erfüllung der Betroffenenrechte
    - Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausführung
    - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten
    - Berichtigung von personenbezogenen Daten
    - Löschung von personenbezogenen Daten
    - Einschränkung der Verarbeitung
    - Mitteilung der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung
    - Datenübertragung
    - Widerspruch
  3. Meldung von Datenschutzverletzungen
  4. Datensicherheit und Datenschutz (Privacy by Design & Privacy by Default)
  5. Aufbau eines geeigneten Datenschutz-Management-Systems

Warum ist Datenschutz wichtig ?

  • Datenschutz ist ein Grundrecht
  • Datenschutz = Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen
  • Menschen (=natürliche Personen) sollen informiert werden, was Unternehmen oder andere Organisationen mit ihren Daten machen
  • Menschen sollen gefragt werden und eine Einwilligung erteilen, wenn personenbezogene Daten über rechtlich oder gesetzlich festgelegte Zwecke hinausgehend verarbeitet werden

Nutzen der Erfüllung der DSGVO

 für Unternehmen oder andere Organisationen

  • Datenschutz ist ein Gütesiegel
  • Datenschutz erhöht die Verarbeitungs-Effektivität
  • Datenschutz löst Entwicklungsprozesse aus
  • Datenschutz reduziert Unternehmensrisiken
  • Datenschutz leistet einen Beitrag zur gesetzlichen Erfüllung von Managementaufgaben
  • Datenschutz unterstützt die Datensicherheit
  • Datenschutz stärkt das Unternehmens-Image

Unser Angebot

Unterstützung bei der kosten- und nutzenorientierten Umsetzung von DSGVO-Maßnahmen durch ein persönlich bekanntes und erprobtes Netzwerk von zertifizierten Datenschutzbeauftragten, Rechtsanwälten und IT-Spezialisten.

Arbeits-Inhalte - individuell gestaltbar:

  1. Information der Mitarbeitenden
  2. Unterstützung bei der Erhebung der individuell bestehenden DSGVO-Ausgangssituation
  3. Beratung bei der Definition der DSGVO-Sollsituation
  4. Durchführung von Schulungen und Workshops zum Erreichen der Sollsituation
  5. Beratung beim Aufbau notwendiger DSGVO-Strukturen und Abläufe
  6. Begleitung bei der Entwicklung von Abläufen (Prozessen) zur Erfüllung von DSGVO-Betroffenenrechten und Meldepflichten
  7. Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS)

Der START - mögliche Etappen:

A. Informations-Seminar für die Mitarbeitenden - Dauer: 1,5 bis 2 Stunden
- Grundlagen
- Begriffsbestimmungen
- Überlegungen zu Umsetzungsschritten
- Maßnahmenprotokoll

B: Entwicklungs-Workshop(s): Vom IST zum SOLL - Dauer: 1 Tag (mindestens)
- Datenquellen
- Datenverarbeitungen
- Verfahren
- Rollen
  (Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter oder -koordinator, Auftragsverarbeiter, u.a.)
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Prozesse
- Maßnahmenprotokoll

 

Begleitung im laufenden DSGVO-Managementprozess

C: Evaluierungs-Workshop(s):

Damit keine außergewöhnlichen oder unerwarteten Unternehmensrisiken entstehen, die wahrscheinlich sogar in der Bilanz ihre Niederschläge hätten, wird die Umsetzung der DSGVO periodisch (oder anlassbezogen) zu evaluieren sein.

Damit die handelnden Personen im Unternehmen (oder der Organisation) sich auf ihre Rollen und Aufgaben bestmöglich konzentrieren können, kann eine externe Begleitung zur Strukturierung der Evaluierungsarbeiten höchst effektiv sein.

Wir übernehmen diese Aufgaben professionell und ressourcenschonend.

 

 

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